Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Schaffung von weiteren Räumlichkeiten für die Umstellung des Schulsystems von G8 auf G9 am Ernst-Barlach-Gymnasium. Hierfür ist ein Anbau zum Bestandsgebäude zu errichten. Die Nutzung soll ab dem SJ 2026/27 erfolgen. Es sind die Planungsleistungen eines/r Architekt/in gemäß den Leistungsphasen 3-8 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringen. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Planunterlagen zur Erwirkung der Baugenehmigung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 34 HOAI durch zu führen. Die Einreichung der kompletten genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen ist bis zum 31.12.2024 anzustreben
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