Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42, ggf. in Verbindung mit §44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf folgenden Linien:
• Linie 215 Eichstätt - Dollnstein / Wasserzell, Ochsenfeld, Biesenhard - Wellheim – Hütting - Gammersfeld
• Linie 216 Biesenhard - Wellheim - Konstein – Gammersfeld
• Linie 217 Obereichstätt - Dollnstein – Ried
• flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) In Adelschlag, Buxheim, Egweil, Nassenfels und Wellheim
Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.01.2027.
Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 9,5 Jahre bis 31.07.2036.
Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.12.2030. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 30.06.2030 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Lose (1)
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