Zuteilung von öffentlichen Flächen mittels Sondernutzungserlaubnisnach Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens.
Zur Verfügung gestellt werden 10 Stellplätze zurBereitstellung von stationsbasierten Carsharing-Fahrzeugen im Stadtgebiet der GroßenKreisstadt Fürstenfeldbruck. Die Stellplätze werden mittels straßenverkehrsrechtlicherSondernutzungsgenehmigung für Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. DieFlächen befinden sich im öffentlichen Straßenraum. Die Stellplätze werden in einemtransparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren einzeln und stellplatzscharfeinem oder mehreren interessierten Carsharing-Anbietern zugeteilt.
Die Stellplätze werden für acht Jahre vergeben (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Starttermin für alle Sondernutzungen isteinheitlich der 01.10.2024.
Vor-Ort-Termin findet voraussichtlich am 16.09.2024 statt.
Weitere Informationen können dem beigefügten Dokument entnommen werden.
Carsharing, Sondernutzung
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