Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 32 SGB III ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereiches des Auftraggebers, der Unterbreitung von geeigneten Maßnahmeangeboten sowie die Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bei denen in der Regel eine berufspsychologische Untersuchung erforderlich ist um die Vermittlungsfähigkeit oder eine Berufseignung festzustellen. Fallbesprechungen oder Unterstützungen der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers sind bei Bedarf Inhalt der Leistungsbeschreibung.
Die Maßnahmedauer ergibt sich aus dem Los- und Preisblatt (E.1). Zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu erstellende Gutachten sind 2 Wochen nach Vertragsende zu fertigen.
Fallbesprechungen sind innerhalb des Vertragszeitraumes durchzuführen.
Lose (1)
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