Gegenstand der Ausschreibung ist ein Lieferauftrag im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB über die Lieferung von einem Kanalinspektionsfahrzeug.
Vertragliche Hauptleistungspflicht ist die Lieferung von einem Kanaluntersuchungsfahrzeug bestehend aus einem Lkw-Kastenwagen mit Sondereinbau (Fahrzeugeinrichtung und Kanal-TV-Untersuchungstechnik).
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