Öffentliche Ausschreibung

Beschaffung von Mittel-Kommunalgeräteträgern / Subm. Nr.: 2024-65

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Auftraggeber

TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, Zürich

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 10 Tage
Angebotsfrist
25. März 2026
Veröffentlichungsdatum
11. März 2026

Beschreibung

ERZ Stadtreinigung reinigt den gesamten öffentlichen Grund der Stadt Zürich und führt den Winterdienst aus. Hierzu setzt die Stadtreinigung nebst 12 Klein-Kommunalgeräteträger auch 4 Mittel-Kommunalgeräteträger ein. Oberste Priorität für diese Fahrzeuge ist der zuverlässige Einsatz im Winterdienst, um die Betriebstauglichkeit des Strassen- und Wegnetzes bei winterlichen Verhältnissen sicher zu stellen und aufrecht zu erhalten. Die zweite Priorität liegt in der Durchführung der Laubreinigung. Zur Wahrnehmung dieser unterschiedlichen Aufgaben sind die Mittel-Kommunalgeräteträger mittels eines Wechselsystems umrüstbar. Für den Winterdienst werden sie mit einem Feuchtsalzstreuer und einem Schneepflug ausgerüstet und für Reinigungsarbeiten werden sie mit einem Laubsaugvorrichtung und Laubcontainer ausgestattet. Die Wartung und der Unterhalt der Fahrzeuge sowie ihrer Aufbauten erfolgen in der ERZ eigenen Kommunalwerkstatt. ERZ beabsichtigt, in den kommenden zwei Jahren vier neue Mittel-Kommunalgeräteträger zu beschaffen und damit die bestehenden Fahrzeuge zu ersetzen. Neben der Lieferung der Fahrzeuge sind sämtliche damit verbundenen Nebenleistungen zu erbringen, wie im detaillierten Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung (Teil D, D1.1-LV) definiert. Der Auftrag umfasst zudem die Bereitstellung von Serviceteilen (geplante Servicekosten) für Fahrzeuge und Aufbauten über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Lieferung von Ersatzteilen (ungeplante Ersatzteilkosten) über zehn Jahre. Die dafür kalkulierten Beträge basieren auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und wurden als Durchschnittswerte festgelegt. Sowohl der Bezug von Serviceteilen als auch Ersatzteilen erfolgt lediglich optional und die Anbietende hat keinen Anspruch auf Abnahme. Die Aktivierung der Optionen steht im alleinigen Ermessen von ERZ. Die Optionen sind somit lediglich optionaler Leistungsgegenstand. Die angegebenen Mengen für die voraussichtliche Lieferung von Ersatzteilen stellen keine verbindlichen Zusagen dar. Die Parteien anerkennen jedoch ausdrücklich, dass mit Abschluss des Ersatzteilvertrags ein Kostendach von maximal CHF 20'000.– (exkl. MwSt.) pro Fahrzeug und Jahr gilt.

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