Frist abgelaufen

Betreiben einer Unterkunft zur Unterbringung von Frauen und Männern im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsgesetz

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Auftraggeber

Hansestadt Lüneburg

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
30. Mai 2024
Veröffentlichungsdatum
26. April 2024

Beschreibung

Die Hansestadt Lüneburg ist verpflichtet nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungs-gesetz obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen unterzubringen. Der Leistungsumfang ist zwecks Aufgabenabgrenzung dieser Leistungs- und Qualitätsbe-schreibung zu entnehmen. Leistungen, die an externe Dienstleister vergeben werden, sind nach dieser Leistungs- und Qualitätsbeschreibung zu erbringen. Die Unterkunft ist mit 50 Plätzen in eigenen Räumen zu betreiben. Der Dienstleistungszeitraum ist vom 01.01.2025 – 31.12.2027.

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