Art und Umfang der Leistung
Für alle anfallenden Arbeiten unter 2.1 und 2.2 erstellt der Auftragnehmer eine detaillierte Abschlussdokumentation und überlässt diese zum Vertragsende dem Auftraggeber. Dabei müssen alle Leistungen so dokumentiert und mit Anmerkungen versehen werden, dass ein sachkundiger Dritter die Arbeiten fortsetzen kann. Bei Abrufen aus der Rahmenvereinbarung als auch bei Supportdienstleistungen sind Dokumentationsaufwände mit einzukalkulieren. Nach Auslaufen des Vertrags muss die Übergabe von Aufgaben an einen nachfolgenden Dienstleister oder an den Auftraggeber unterstützt werden. Dazu sind ohne Berechnung Auskünfte zu erteilen und vorhandene Informationen auszuhändigen. Weitergehende Aufträge zur Abschlussdokumentation erfolgen bei Bedarf durch den Auftraggeber als Abruf auf Supportbasis (Arbeitspaket 2.1.3) zu den gebotenen Konditionen.
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