Ziel der Maßnahme ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III (Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung).
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