Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden.
Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden.
Die Teilnehmenden werden grundsätzlich 12 Wochen der Maßnahme zugewiesen, wobei hiervon 6 Wochen als betriebliche Erprobung angesetzt werden. Die Anwesenheit beim Träger beträgt 35 Wochenstunden, innerhalb des Praktikums kann die wöchentliche Anwesenheit je nach Praktikum bis zu 40 Wochenstunden betragen.
Vor der eigentlichen Durchführung der betrieblichen Erprobung werden die Teilnehmenden intensiv auf diese vorbereitet.
Ziel dieser theoretischen Vorbereitung ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, betriebliche Abläufe und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie über effektive Kommunikation und Konfliktlösung im Team.
Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden über die Erwartungen und Standards, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter stellen, informiert werden und Tipps zur Bewältigung von Herausforderungen im Arbeitsalltag erhalten.
Durch die Vorbereitung sollen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Schwächen erkennen, ihre Fähigkeiten besser einschätzen und ihr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken, um sich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und mögliche Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt abzubauen.
Darüber hinaus sollen berufliche Kompetenzen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unabdingbar sind.
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