Vertragsgegenstand sind die Erbringung von Dienstleistungen, die durch eine beratende Vergabestelle ausgeübt werden und die keine Rechtsdienstleistungen im Anwendungsbereich des § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) sind. Hierzu zählen sämtliche Unterstützungsleistungen bei der Vergabe von Einzellosen zur Umsetzung des Projektes: „Neubau der Kläranlage Untere Ahr in Remagen“, die im Wesentlichen dem Anwendungsbereich der Bauvergaben zuzuordnen sind.
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