In den Jahren 2025 und 2026 sowie optional 2027 sollen jährlich insgesamt bis zu zwölf Mitgliedskommunen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW (ZNM NRW) die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. "Leistungsbeschreibung" der Vertragsunterlagen.
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