Das JobCenter Essen benötigt für Termine mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden (in Einzelfällen auch Bestandskunden) weiterhin Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Sprach- und Integrationsmittler helfen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit und räumen Konfliktsituationen aus.
Art der Sprachmittlerleistung:
Konsekutivdolmetschen und Verhandlungsdolmetschen:
Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden der Auftraggeberin aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
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