Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Erdungs- und Blitzschutzanlagen
Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Erdungs- und Blitzschutzanlagen für das Endlager Konrad.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.