Ausschreibungen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

1
Ausschreibungen aktiv
67
Ausschreibungen gesamt
1,3 Mio. €
Ø Auftragswert
Architektur & Ingenieurwesen
Häufigste Branche (63%)

Stand von Endlagerprojekten im internationalen Vergleich (Seti)

Aktiv
Frist: 17.06.2026
Veröffentlicht: 23.04.2026
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können. Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der engen Zeitskalen in Espoo-Verfahren muss das BASE dabei proaktiv vorgehen, um im Falle einer Notifizierung für eine grenzüberschreitende Beteiligung bereits vorbereitet zu sein. Um das BASE bei der Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, verfolgt der Auftragnehmer (AN) des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens, welche Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt werden, wie diese umgesetzt werden und wie der Entwicklungsstand der Endlagerung in den einzelnen Ländern ist. Ziel ist eine internationale Übersicht von Endlagerprojekten, die eine Vergleichbarkeit herstellt. Aufgrund der großen Zahl an Ländern, die Endlagerung planen oder auch schon umsetzen, und der Diversität des Vorgehens und des aktuellen Stands wird nicht vorausgesetzt, dass sofort eine vollumfängliche Übersicht erarbeitet werden kann. Vielmehr wird ein sukzessives, fortlaufendes Vorgehen erwartet. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das zeigt wie eine systematische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgen kann. Anschließend erfolgt - in Rücksprache mit dem BASE – eine Priorisierung der auszuwertenden Länder. Diese Priorisierung wird im Anschluss abgearbeitet. Gleichzeitig ist vorzusehen, dass einmal bearbeitete Länder fortlaufend aktuell gehalten werden.

Rahmenvereinbarung Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

Abgelaufen
Frist: 14.02.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...
480.000 €

Mit der Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an einem full-service-Dienstleister gedeckt werden, welcher das BASE einerseits im Hinblick auf geeignete Re-cruiting-Kanäle fachlich berät und andererseits die Veröffentlichung der offenen Stellen in den zielführenden Jobportalen sowie über die sozialen Medien eigenständig übernimmt, durch den angestrebten Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Mitwirkung bei der Erstellung von ISO Standards für Kernkraftwerke bezügl. der Auslegung von KKW gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) und bei der Übernahme als EN- bzw. nationale DIN EN ISO-Normen

Abgelaufen
Frist: 21.02.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.

Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Betrieb, die Betriebssicherheit, den Strahlen- und Brandschutz des ERAM, einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV

Abgelaufen
Frist: 11.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Die Bundesrepublik Deutschland betreibt das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Der Betrieb des ERAM erfolgt auf Grundlage der Genehmigung zum Dauerbetrieb des ERAM (DBG), die 1986 vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit der DDR erteilt wurde. Betreiber ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für das ERAM ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Zu den Aufgaben der atomrechtlichen Aufsicht (BASE) gehört u. a. die Überwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben und damit der Einhaltung der atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich der Maßnahmen zum erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter für das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben. Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die atomrechtliche Aufsicht in Fachfragen zum Betrieb, Betriebssicherheit, Strahlen- und Brandschutz. Bedarf besteht im Wesentlichen an: - der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne; - der Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik); - der Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit); - der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen); - Bewertung von Brandschutzmaßnahmen (Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz und Organisatorischer Brandschutz); - der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Anlagen, Systeme und Komponenten einschließlich des dazugehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; - der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Prüfungen in Verbindung mit der Freigabe von radioaktiven Stoffen, wie die Prüfung von Antragsunterlagen und den Freigabeablaufplänen, der Freigabedokumentation, der Feststellung der Freigabefähigkeit, der Begleitung von Entscheidungsmessungen und Durchführung von Kontrollmessungen im Freigabeverfahren; - der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen; - der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen; - der Prüfungen in Verbindung mit der personellen Betriebsorganisation, Fach-kunde des Personals und dem Qualitätsmanagement. Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung der Gesamtprüfung, weiterer begleitender Kontrollen, Abnahmen, der Teilnahme an Inspektionen und Wiederkehrenden Prüfungen ist es erforderlich, das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben sowohl über Tage als auch unter Tage zu befahren. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Erdungs- und Blitzschutzanlagen

Abgelaufen
Frist: 11.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Erdungs- und Blitzschutzanlagen für das Endlager Konrad. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Endlager für radioaktive Abfälle Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf ein Dokumentationssystem für radioaktive Abfälle für das Endlager Konrad

Abgelaufen
Frist: 11.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden als Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Beratung der atomrechtlichen Aufsicht in Fachfragen sowie die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung von genehmigungsmäßigen und atomrechtlichen Anforderungen am Abrufprozess und dem Dokumentationssystem für das Endlager Konrad. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM): Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Anlagensicherung

Abgelaufen
Frist: 11.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Anlagensicherung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Schachtanlage Asse II: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Anlagensicherung

Abgelaufen
Frist: 25.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf die Anlagensicherung für die Schachtanlage Asse II. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Schachtanlage Asse II: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherheit

Abgelaufen
Frist: 25.03.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät das BASE in Fragen der Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz. Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an - der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne; - die Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik); - die Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit) - der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen). Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die dem BASE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung (z. B. Teilnahme an Fachgesprächen) hinzuzuziehen. Insbesondere zur, Durchführung von Funktions- und Abnahmeprüfungen und zur Begleitung der Entscheidungsmessungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Strahlenschutz

Abgelaufen
Frist: 09.04.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklear...

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Strahlenschutz für das Endlager Konrad. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

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Über Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 67 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 225 Tsd. € bis 2,5 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,3 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sind Architektur & Ingenieurwesen (63%), Unternehmensberatung & Recht (27%) und IT-Dienstleistungen (9%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Erholung, Kultur & Sport.

Alle Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung aus Berlin. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 67 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Unternehmensberatung & Recht, IT-Dienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 225 Tsd. € und 2,5 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: Architektur & Ingenieurwesen (63%), Unternehmensberatung & Recht (27%), IT-Dienstleistungen (9%), Reinigung & Umweltschutz (7%), Erholung, Kultur & Sport (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.