Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogene Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Strahlenschutz für das Endlager Konrad.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.