Im Hinblick auf die Sicherheit eines Endlagers in der Betriebs- und Nachbetriebsphase müssen die endzulagernden radioaktiven Abfälle spezifische Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist im Rahmen der Produktkontrolle nachzuweisen. Der Gesamtbedarf an die entsprechend benötigten Sachverständigenleistungen in der Produktkontrolle (Tätigkeitsfeld: Verfahrensqualifikation und Dokumentationsprüfung) soll in 2 Lose aufgeteilt werden. Die beiden Lose sollen jeweils Rahmenverträge mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Erweiterungsoption um weitere zwei Jahre erhalten.
Lose (2)
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