Die Auftraggeberin, die Gemeinde Wölfersheim, plant die Vergabe der Erdgasbelieferung innerhalb der Gemeinde Wölfersheim.
Der Liefervertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr. Insgesamt sollen 25 Liegenschaften der Gemeinde Wölfersheim mit Erdgas versorgt werden. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Grundlaufzeit. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Verlängerungsoptionen besteht daher nicht. Die Leistungspflicht des AN beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, dass der Zuschlag im März 2024 erteilt wird. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Unwägbarkeiten, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens naturgemäß stets auftreten können, keine verbindliche Angabe dahingehend erfolgen kann, wann der Zuschlag erteilt werden wird.
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