Gemeinde Wölfersheim

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Gemeinde Wölfersheim. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Gemeinde Wölfersheim

Gemeinde Wölfersheim mit Sitz in Wölfersheim ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 34 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Gemeinde Wölfersheim regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Wölfersheim sind Reparatur & Wartung (47%), Bauarbeiten (29%) und Energie & Brennstoffe (9%). Weitere relevante Bereiche umfassen Post- & Fernmeldedienste und Architektur & Ingenieurwesen.

Alle Ausschreibungen von Gemeinde Wölfersheim werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
2
Top Branche
Reparatur & Wartung

Aktuelle Ausschreibungen

34 Ausschreibungen (Seite 1 von 4)

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie der Stadt Münzenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Aktiv
Frist: 06.03.2026
Veröffentlicht: 22.12.2025
Gemeinde Wölfersheim

Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie der Stadt Münzenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Aktiv
Frist: 17.04.2026
Veröffentlicht: 10.02.2026
Gemeinde Wölfersheim

Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.

Erdgasbelieferung der Gemeinde Wölfersheim

Abgelaufen
Frist: 01.03.2024
Veröffentlicht: 31.01.2024
Gemeinde Wölfersheim

Die Auftraggeberin, die Gemeinde Wölfersheim, plant die Vergabe der Erdgasbelieferung innerhalb der Gemeinde Wölfersheim. Der Liefervertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr. Insgesamt sollen 25 Liegenschaften der Gemeinde Wölfersheim mit Erdgas versorgt werden. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Grundlaufzeit. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Verlängerungsoptionen besteht daher nicht. Die Leistungspflicht des AN beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, dass der Zuschlag im März 2024 erteilt wird. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Unwägbarkeiten, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens naturgemäß stets auftreten können, keine verbindliche Angabe dahingehend erfolgen kann, wann der Zuschlag erteilt werden wird.

Erdgasbelieferung der Gemeinde Wölfersheim

Abgelaufen
Frist: 15.03.2024
Veröffentlicht: 20.02.2024
Gemeinde Wölfersheim

Die Auftraggeberin, die Gemeinde Wölfersheim, plant die Vergabe der Erdgasbelieferung innerhalb der Gemeinde Wölfersheim. Der Liefervertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr. Insgesamt sollen 25 Liegenschaften der Gemeinde Wölfersheim mit Erdgas versorgt werden. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Grundlaufzeit. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der Verlängerungsoptionen besteht daher nicht. Die Leistungspflicht des AN beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, dass der Zuschlag im März 2024 erteilt wird. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Unwägbarkeiten, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens naturgemäß stets auftreten können, keine verbindliche Angabe dahingehend erfolgen kann, wann der Zuschlag erteilt werden wird.

Kindertagesstätte am weißen Turm - Elektrotechnik (ELT)

Abgelaufen
Frist: 02.04.2024
Veröffentlicht: 12.03.2024
Gemeinde Wölfersheim

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau einer dreigeschossigen Kindertagesstätte in Wölfersheim. Die Kindertagesstätte besteht aus zwei Gebäuden. Das Gebäude auf der Hauptstraße 47 wird komplett neu gebaut. Das Gebäude auf der Hauptstraße 49 wird teilweise saniert und modernisiert. Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Elektrotechnik-Leistungen im Zusammenghang mit dem Neubau und der Sanierung/Modernisierung. Kindertagesstätte am weißen Turm - Elektrotechnik (ELT)

Kindertagesstätte am weißen Turm - Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS)

Abgelaufen
Frist: 02.04.2024
Veröffentlicht: 12.03.2024
Gemeinde Wölfersheim

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau einer dreigeschossigen Kindertagesstätte in Wölfersheim. Die Kindertagesstätte besteht aus zwei Gebäuden. Das Gebäude auf der Hauptstraße 47 wird komplett neu gebaut. Das Gebäude auf der Hauptstraße 49 wird teilweise saniert und modernisiert. Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die HLS-Leistungen im Zusammenghang mit dem Neubau und der Sanierung/Modernisierung. Es werden 3 Fachlose (Heizung, Sanitäer, Lüftung) ausgeschrieben, wobei die Bieter sich auf nur ein Los, zwei Lose oder auch alle Lose bewerben können. Kindertagesstätte am weißen Turm - Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS)

Sanierung der Mehrzweckhalle (Heizungstechnik)

Abgelaufen
Frist: 22.04.2024
Veröffentlicht: 25.03.2024
Gemeinde Wölfersheim

Die Gemeinde Wölfersheim plant die Heizungstechnik für die Sporthalle der Mehrzweckhalle in Berstadt zu erneuern. Aktuell wird die Sporthalle über die Lüftungsanlage beheizt (Umluftheizung). Die Beheizung soll in Zukunft über eine Deckenstrahlheizung erfolgen. Die Deckenstrahlheizung sowie die zugehörigen Erweiterungen und Umbauten in der Heizzentrale sind Teil der Ausschreibung. Zudem sollen die Zuleitungen für die Heizregister der neuen RLT-Anlagen auf dem Dach (Halle/ Zuluft Küche ? separate Ausschreibung, bereits vergeben) erstellt werden. Sanierung der Mehrzweckhalle (Heizungstechnik)

Neubau einer Dreifeldsporthalle im Ortsteil Södel, Projektsteuerungsleistungen

Abgelaufen
Frist: 10.03.2025
Veröffentlicht: 10.02.2025
Gemeinde Wölfersheim

Die Auftraggeberin, die Hessische Gemeinde Wölfersheim, plant den Neubau einer Dreifeldsporthalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Daher wird aktuell noch beabsichtigt, die Halle auch als Mehrzweckhalle zu nutzen. Die Gemeinde hat sich gegen die Sanierung der nahegelegenen Bestandssporthalle entschieden. Der Neubau der Halle soll im Passivhausstandard ausgeführt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Projektsteuerung des Gesamtvorhabens „Neubau einer Dreifeldsporthalle im Ortsteil Södel“. Die Organisation des Gesamtvorhabens soll durch einen Projektsteuerer erfolgen.

Sanierung und Teilneubau KITA am Weißen Turm

Abgelaufen
Frist: 14.03.2025
Veröffentlicht: 17.02.2025
Gemeinde Wölfersheim

Sanierung und Teilneubau KITA am Weißen Turm Sanierung und Teilneubau KITA am Weißen Turm

Innentüren

Abgelaufen
Frist: 10.04.2025
Veröffentlicht: 03.03.2025
Gemeinde Wölfersheim

Innentüren Innentüren

Häufige Fragen zu Gemeinde Wölfersheim

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Gemeinde Wölfersheim aus Wölfersheim. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 34 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Reparatur & Wartung, Bauarbeiten, Energie & Brennstoffe. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Gemeinde Wölfersheim ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Wölfersheim: Reparatur & Wartung (47%), Bauarbeiten (29%), Energie & Brennstoffe (9%), Post- & Fernmeldedienste (6%), Architektur & Ingenieurwesen (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Gemeinde Wölfersheim bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Gemeinde Wölfersheim folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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