Frist abgelaufen

Ergonomische Eingabe- und Peripheriegeräte, 2024-12

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Auftraggeber

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
25. Juni 2024
Veröffentlichungsdatum
23. Mai 2024

Beschreibung

Allgemeines Leistungsziel der Auftraggeberin ist die bedarfsgerechte Beschaffung von ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten inklusive Zubehör, sowie die Ausstattung mit geeigneten Taschen und Rucksäcken für das mobile Arbeiten der Beschäftigten. Dies beinhaltet auch Serviceleistungen wie die Lieferung zum Leistungsort sowie Service und Support für die Produkte. Die Auftraggeberin ist als gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im besonderen Maße daran interessiert, ihren Beschäftigten einen Bildschirm- und Büroarbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Gestaltungskriterien bereitzustellen. Als Grundlage für die Arbeitsplatzgestaltung dient dabei u. a. der Leitfaden „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – DGUV Information 215-410 “. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen eines jeden Beschäftigten gerecht zu werden, stellt die Auftraggeberin ihren Beschäftigten eine geeignete Auswahl bereit, ihren Arbeitsplatz mit der Unterstützung von Fachkräften für Arbeitssicherheit angemessen zu gestalten und mit den notwendigen ergonomischen Produkten auszustatten. Da sich aus dieser individuellen Arbeitsplatzgestaltung kein allgemeiner Standard ableiten lässt, ist die Auftraggeberin bestrebt, eine optimale Produktpalette vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsgegenstand wird in zwei Lose aufgeteilt. Die Losteilung ist wie nachfolgend dargestellt erfolgt: • Los 1: Eingabegeräte und Schreibtischzubehör inklusive Zubehöres sowie zugehörige Serviceleistungen • Los 2: Mobiles Arbeiten (Laptoptaschen und Laptoprucksäcke) Die Leistungen sind für einen Zeitraum von zwei Jahren, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr, zu erbringen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Aus dieser erfolgen Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer, durch die ein gesonderter Einzelvertrag zustande kommt. Diese Leistungsbeschreibung gilt demgemäß für die Rahmenvereinbarung und die daraus resultierenden Einzelverträge. Sämtliche gelieferte Hard- und Softwares müssen mit Lieferleistungen, Gewährleistung und Gewährleistungsmanagement sowie Serviceleistungen gemäß den Ziffern 2.4, 2.5 sowie 2.6 der Leistungsbeschreibung versehen sein. Auf der Basis eines Warenkorbs werden durch ausgewählte Beschäftigte der Auftraggeberin die benötigten Geräte und Laptoptaschen/ Laptoprücksäcke abgerufen.

Lose (1)

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