Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel
Telefon:
+49 3901-840-1934
Fax:
+49 3901-840-1829
E-Mail:
vergabe@altmarkkreis.de
Internet:
https://www.altmarkkreis-salzwedel.de
b)
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
65.1-B-01/26-MG
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
38489 Beetzendorf
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Mehrzweckhalle Beetzendorf
Umfang der Leistung:
Der Altmarkkreis beabsichtigt mit der vorliegenden Ausschreibung die Erneuerung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in der Mehrzweckhalle Beetzendorf zu vergeben.
Zu den wesentlichen Leistungen gehören unter anderem die Lieferung und Montage von:
1 Zentralbatterieanlage
Ca. 80 Sicherheitsleuchten + 50 Rettungszeichenleuchten
Ca. 1200 m Kabel und Leitungen
div. Verlegesysteme, Bauleistungen
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen:
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
04.05.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
26.06.2026
weitere Fristen:
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c280c3c45-12e28f334548dcdf
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
19.02.2026
um:
13:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
10.04.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Ort:
Altmakkreis Salzwedel
Karl-Marx-Str. 32
29410 Salzwedel
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Gem. § 14a Abs. 1 VOB/A ohne das Beisein von Bietern durchgeführt.
t) geforderte Sicherheiten
gem. der Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
gem. der Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Gem. § 8 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus dem Formular 124 VHB verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten
Zuschlagserteilung und vorbehaltlich von den Bietern der engeren Wahl (und ihren NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach
Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist
mindestens drei und höchsten zehn Kalendertagen vorzulegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden
Erklärungen und Nachweise kann das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen werden.
Gem. § 6 a Abs. 2 VOB/A sind zur Prüfung der
Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für
den Auftrag kommen, im Formblatt 124 folgende Angaben zu
tägigen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angabe zum jeweiligen Berufsregister
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des
Formblatts 124 folgende Unterlagen vorzulegen:
Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahren mit den im
Formblatt 124 genannten Angaben (Bitte reichen Sie die
Referenzen anhand der Referenzbescheinigung 444 VHB ein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen
mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung
übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu
beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen
Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQVerzeichnis
enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese
gesondert dem Angebot bei.)
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung
in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrieund
Handelskammer
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen insolvenzplanes angegeben
wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
falls das Unternehmen beitragspflichtig ist oder Erklärung, falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen
Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommenssteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(ohne Angabe der Lohnsummen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Gem. § 6 b Abs. 3 VOB/A verzichtet der Auftraggeber auf die
Vorlage von Nachweisen, wenn die den Zuschlag erteilende
Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist.
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen
Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten.
Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht
älter als 12 Monate sein.
Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen
Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in
elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende
Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als
beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich
abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise
für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In
besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor,
Originalunterlagen vorlegen zu lassen)
Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis
sind von Bietern /Bietergemeinschaften vorzulegen.
Werden von den Bietern Nachunternehmer benannt, sind diese
gem. § 14 Abs. 1 TVergG LSA mit Angebotsabgabe dem
Auftraggeber zu benennen. Ferner sind von den benannten
Nachunternehmen hinsichtlich der Bieter, die in die engere
Wahl für den Auftrag kommen, sämtliche aufgeführten
Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter
einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der
Nachunternehmer hat das Fbl. 124 sowie die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit ( § 11 TVergG LSA) vorzulegen.
Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der
Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQNummer.
(In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle
die gesonderte Nachforderung vor)
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen behält sich der
Auftraggeber vor, auf gesondertes Verlangen Einsicht in die
Kalkulation des Bieters zu verlangen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle
y) Sonstige Angaben
Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 /234 entsprechend zu streichen /zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen.
Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 01. Oktober 2025 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVergG LSA gelten ausschließlich für Bau- und Dienstleistungen, die im Inland erbracht werden.
Tarifvertragliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA), sowie das Tarifdatenblatt im Kontext von § 11 TVergG LSA sind mit dem Angebot einzureichen und liegen den Vergabeunterlagen ebenso bei, wie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA.
Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Baumaßnahme
anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA trotzdem ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt.
Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben
Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden oder mehr als zehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen.
Elektro ,Starkstromanlagen,Beleuchtungseinrichtungen