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Ersatzbeschaffung eines Mobilkranes für den Bauhof Emden

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Auftraggeber

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
16. Juli 2024
Veröffentlichungsdatum
13. Juni 2024

Beschreibung

Für Hebe- und Transportarbeiten verfügt der Bauhof Emden über einen Mobilkran. Dieser Mobilkran wird hauptsächlich für Hebe- und Transportarbeiten der schwimmenden Schifffahrtszeichen eingesetzt. Zum Ausbringen der Schifffahrtszeichen müssen diese von den Lagerplätzen zur Kaje transportiert werden. Die Übernahme an Bord erfolgt beim Tonnenleger durch den bordeigenen Kran. Das Einholen der Seezeichen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Die Tonnen werden vom Tonnenleger mittels bordeigenen Kran an die Kaje gelegt. Der Transport an Land erfolgt mit dem vorhandenen Mobilkran. Bei dem Transport der zurzeit hauptsächlich im Einsatz befindlichen Leuchttonnen mit einem Durchmesser von 2,5m, einer Länge von 10,0m beträgt das Gewicht bis zu 6.000 kg. Für die Einfahrt in die Strahl- und Konservierungshalle, darf die max. Rollenkopfhöhe (Auslegerhöhe) von 5.100 mm bei einer Ausladung (Anschlagpunkt der Last) von 4,5 m ab Außenkante Kran nicht überschritten werden und gleichzeitig eine Hakenmaulhöhe von 3450 mm nicht unterschritten werden. Die Leuchttonnen müssen mit dem Mobilkran zur weiteren Bearbeitung in die Tonnenhalle (Demontage, Stahlbau, Konservierung, Montage) sowie in die Strahlhalle transportiert (frei verfahren) werden. Frei verfahren bedeutet, dass der Kran, ohne die Abstützanlage nutzen zu können, die am Kranhaken hängende Tonne (Last) verfährt. Dabei wird die Tonne durch den mitlaufenden Anschläger geführt. Nach erfolgter Instandsetzung fahrt der Mobilkran die Tonne zum Lagerplatz und legt sie dort ab. Bei diesem freien Verfahren der großen Leuchttonnen sind insbesondere die relativ geringen Durchfahrtshöhen der Tonnenhalle, der Strahlhalle sowie die relativ engen Fahrspuren auf dem Bauhof zu berücksichtigen. Weiter wird das freie Verfahren der Tonnen durch den Untergrund sowie das abschüssige Gelände auf dem Bauhof erschwert. Der z. Zt. im Einsatz befindliche Mobilkran entspricht hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und seines Gerätezustandes nicht mehr den Anforderungen des Betriebes und muss durch ein leistungsgerechtes Gerät ersetzt werden. Es soll ein fabrikneuer, für den Einsatzzweck geeigneter und ein dem Stand der Technik entsprechender Mobilkran beschafft werden

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