Planungsleistungen Technische Ausrüstung AG 1–3+8 (HLSK) LPH 1–8 gem. §§ 53 ff. HOAI (Teil 4, Abschnitt 2). Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise: zunächst die Leistungsphasen 1–3, nach positivem Baubeschluss durch den Gemeinderat die Leistungsphasen 4–8. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungsphasen 4–8 besteht nicht.