Baumaßnahme H92 KiHa Pollnstraße — Neubau einer sechsgruppigen, zweigeschossigen Kindertagesstätte mit viergruppiger Kinderkrippe (U3), zweigruppigem Kindergarten (Ü3) sowie integrierten barrierefreien Wohnungen. Pollnstraße 5a und 5b, 85221 Dachau. Holzbau mit Brettsperrholzkonstruktion in Sichtqualität, hinterlüftete Weißtanne-Fassade
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und ggf. Montage von losem Mobiliar für sämtliche Funktionsbereiche der Kindertagesstätte. Das Leistungsverzeichnis umfasst 29 Leistungsbereiche mit insgesamt ca. 280 Einzelpositionen. Alle Möbel müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht sein und den Anforderungen gemäß DIN EN 1729, DIN EN 312, DIN EN 438, DIN EN 71-3 und DIN 4102-1 / DIN EN 13501-1 entsprechen.
Alle zu liefernden Möbel sind für den dauerhaften Einsatz in einem Kinderhaus mit Krippen- und Kindergartenbetrieb (U3 / Ü3) geeignet. Sie müssen robust, pflegeleicht, sicher und kindgerecht ausgeführt sein und den erhöhten Anforderungen an Hygiene, Gebrauchssicherheit und mechanische Belastbarkeit entsprechen.
Die Möbel müssen mindestens folgende Grundanforderungen erfüllen:
· Verwendung von Spanplatten gemäß DIN EN 312, emissionsarm, mindestens Emissionsklasse E1
· Verwendung von Lacken ohne zugesetzte Schwermetalle, speichel- und schweißecht gemäß DIN EN 71-3
· Verwendung von Beizen auf Wasserbasis
· Verwendung von Schaumstoffen ohne FCKW
· Einsatz ungedämpfter Furniere europäischer Herkunft
Die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen durch geeignete, prüffähige Nachweise (z. B. Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate) nachzuweisen.
Als Beschichtungsmaterialien sind Hochdruck-Schichtstoffplatten (HPL) gemäß DIN EN 438 und ISO 4586 zu verwenden. Die Materialien müssen für den Einsatz in Kinderbetreuungseinrichtungen geeignet sein und frei von Asbest, Cadmium, polybromierten Diphenylethern (PBDE) sowie lösemittelhaltigen Bestandteilen sein. Mindestanforderung: Anwendungsklasse 333.
Polstermaterialien müssen frei von Formaldehyd, FCKW und PCP sein. Das Raumgewicht des Schaumstoffs muss mindestens 30 kg/m³ gemäß DIN EN ISO 845 betragen.
Möbelstoffe, Bezüge und Teppiche sind schwer entflammbar auszuführen, gemäß DIN 4102-1, Baustoffklasse B1, oder gleichwertig gemäß DIN EN 13501-1, mindestens Euroklasse C-s2,d0. Die Materialien müssen abriebfest, schadstoffarm und für den Einsatz im Kinderbereich
geeignet sein.
Gläser und Spiegel sind als Sicherheitsglas gemäß DIN 18008 auszuführen.
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