Öffentliche Ausschreibung

Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Lindachareal | Leinfelden-Echterdingen

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Auftraggeber

Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen plant die Erweiterung der Lindachschule. Die bestehende 2-zügige Grundschule soll um einen weiteren Zug erweitert und das Bestandsgebäude (1969) soll energetisch saniert werden. Der Erweiterungsbau aus den 90er Jahren soll im Rahmen des Wettbewerbs aufgrund baulicher Mängel rückgebaut werden. Zudem beinhaltet die Aufgabenstellung die Erstellung eines Konzepts für die energetische Sanierung der bestehenden Schule. Teil der Aufgabenstellung stellt die Neuordnung der Außenanlagen im südwestlichen Gebiet der Schule über das gesamte Sport- und Freizeitareal dar, die die ursprüngliche Idee des Campuskonzepts in die Freiraumplanung einbindet. Im städtebaulichen Maßstab sollen darüber hinaus Lösungen für das Jugendhauses erörtert werden, welches im südlichen Wettbewerbsgebiet verortet werden soll. Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen, freiraumplanerischen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet und den Gebäudebestand angemessen berücksichtigt. Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Konzeption einer Erweiteiterung der Grundschule mit SBBZ in Leinfelden-Echterdingen, Stadtteil Stetten, sowie die Überarbeitung und Neuordnung der Freianlagen. Die/der schlussendlich beauftragte Teilnehmende wird nach dem Wettbewerb ebenfalls mit der Konzeption der Interimslösung beauftragt. Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb für Hochbau und Freiraum, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 28 Teilnehmenden ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmende vorab aus. Das Verfahren ist anonym. Zu dem Verfahren werden Bewerber:innengemeinschaften von Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen aufgefordert. Die Benennung der Landschaftsarchitekt:innen erfolgt bereits in den Bewerbungsunterlagen. Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerberinnen und Bewerber oder interdisziplinäre Bewerber:innengemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates am Tage der Bekanntmachung: Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in.

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