Gegenstand des Rahmenvertrages sind Cateringdienstleistungen. Die Ausschreibung umfasst unterschiedliche Leistungen im Rahmen der Cateringerstellung, -lieferung und - betreuung.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
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