Die Unterhaltungsarbeiten an Straßen und Wegen sind punktuell im gesamten Stadtgebiet Schwelm verteilt. Die Einsatzstellen werden dem AN schriftlich übergeben und in einem gemeinsamen Gespräch besprochen. Zusätzlich müssen Arbeiten an den Friedhöfen Oehde und Linderhausen durchgeführt werden.
Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich von 0,5 m² bis ca. 200 m². Größere Unterhaltungsarbeiten sind selten.
Es muss gewährleistet sein, dass der AN zu jeder Zeit, auch für eine Schadensbeseitigung von 0,5 m², auf Abruf binnen 24 Stunden bereitsteht.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche, umweltbezogene und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
3. rechtliche Eignung
a) Eintragung in die Handwerksrolle als Straßenbauer
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
5) VHB Bund 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
6) Urkalkulation
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum:
Die Leistungserbringung erfolgt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025.
!!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit alle notwendigen Unterlagen eingereicht zusammen fristgerecht werden !!!
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