Öffentliche Ausschreibung

Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – Durchführung von zwei Konzeptstudien in Witten

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Auftraggeber

Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Die Stadt Witten plant in enger Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband im Rahmen des Landesförderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ für die Vergabe eines Auftrags zur Durchführung zweier Konzeptstudien. Diese Studien zielen darauf ab, sogenannte Betrachtungsräume in Witten zu identifizieren und innovative Ansätze zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in stark versiegelten Stadtquartieren zu entwickeln. Mit dieser Ausschreibung werden in erster Linie Bieter angesprochen, die über eine stadtplanerische und/oder bautechnische Ausbildung verfügen und über fundierte Erfahrungen in der Konzepterstellung und Planung verfügen. Des Weiteren sollen Erfahrungen vorliegen, relevante Beteiligte sowohl verwaltungsintern als auch -extern zu identifizieren und in den Prozess einzubeziehen. Vertragsgegenstände umfassen die Durchführung zweier Konzeptstudien in den folgenden Untersuchungsgebieten: 1) Witten-Mitte und Witten-Heven, s. Titel 1 und s. Leistungsbeschreibung zur Identifizierung eines Betrachtungsraumes im Untersuchungsgebiet Witten-Mitte und Witten-Heven und 2) Witten-Annen und Witten- Rüdinghausen, s. Titel 2 und s. Leistungsbeschreibung zur Identifizierung eines Betrachtungsraumes im Untersuchungsgebiet Witten-Annen und Witten-Rüdinghausen. Aufgrund einer Verlängerung des Durchführungszeitraumes müssen, abweichend vom Förderbescheid, die Konzeptstudien bis 31.10.2026 abgeschlossen werden, eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen. Folgende Leistungen sollen durch die Konzeptstudien abgedeckt werden (eine vollständige Erläuterung und eine Auflistung der Aufgaben sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu finden): Arbeitspaket 1 (AP1): Prozessablauf und Kommunikationskonzept (Bedarfsanalyse, Entwicklung einer Vorgehensweise und von Organisationsabläufen sowie der Art und Intensität der Kommunikation). Arbeitspaket 2: Makroskopische Analyse – GIS-Analyse (Analyse des Handlungsbedarfes im Hinblick auf die Bausteine des Förderprogramms KRiS sowie Berücksichtigung der Starkregenvorsorge, Klimafolgenanpassung und der Synergien zwischen den Planungsvorhaben der Fachämter. Die Ergebnisse werden in der Steuerungsrunde des Projekts präsentiert, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu beschließen). Das Arbeitspaket 3: Mikroskopische Analyse wird unterteilt in AP3.1 das Hydrogeologische Gutachten (Ermittlung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser des Untergrunds in mit der Steuerungsrunde des Projekts abgestimmten verkleinerten Gebieten) und AP3.2 den Maßnahmenkatalog (die Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen und deren Dokumentation in Maßnahmensteckbriefen). Die Ergebnisse werden in der Steuerungsrunde des Projekts präsentiert, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu beschließen. Ergebnisse des AP3 sind die Definition eines Betrachtungsraumes im jeweiligen Untersuchungsgebiet, in dem die Zielvorgaben der Förderrichtlinie erfüllbar sind, ein abgestimmter Maßnahmenkatalog und die Auswahl von Startermaßnahmen. Arbeitspaket 4: Entwicklung von Starterprojekten (Bis zu sieben Starterprojekte sollen nach LP 1 und 2 HOAI vorgeplant werden. Die Entscheidung über die Auswahl der Maßnahmen liegt bei der Steuerungsrunde und ist abhängig von den Ergebnissen der vorhergehenden Arbeitspakete). Arbeitspaket 5: Ergebnisvorstellung in den Steuerungsgremien der Verwaltung und in den politischen Gremien. Arbeitspaket 6: Dokumentation. Die Ausschreibung orientiert sich an der Idee einer wasserbewussten Stadtentwicklung, auch benannt als Schwammstadt, bei der anfallendes Regenwasser lokal aufgenommen und gespeichert wird, anstatt es im Kanal abzuleiten. Durch Elemente blaugrüner Infrastruktur und durch eine möglichst naturnahe Regenwasserbewirtschaftung soll der lokale Wasserhaushalt im Betrachtungsraum sowie das Stadtklima verbessert und Überflutungen durch Starkregen vermieden werden. Betrachtungsräume im Sinne der Förderrichtlinie sind zusammenhängende Gebiete, in denen 25 %, mindestens 5 Hektar, der Gesamtfläche abgekoppelt werden müssen. Diese Flächenabkopplung dient der Verbesserungen der klimatischen Verhältnisse. Bei der Festlegung von Betrachtungsräumen sind wasserwirtschaftliche sowie stadt- und freiraumplanerische Defizite und deren Potenziale in einem integralen Prozess zu berücksichtigen und zu verzahnen. Zur Festlegung eines Betrachtungsraumes ist ein Konzept zu erstellen, in dem Defizite und Potenziale analysiert und dargelegt und konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen konzeptionell entwickelt werden. Ziel des Konzepts ist die Entwicklung eines Handlungsrahmens für die Umsetzung von förderfähigen Projekten bis 2030. Wir laden alle interessierten Büros ein, sich an dieser spannenden Ausschreibung zu beteiligen und gemeinsam mit der Stadt Witten und dem Ruhrverband an einer nachhaltigen Zukunft für die Stadt Witten zu arbeiten!

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