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Konzeptvergabe zur Vermarktung des Baufeldes B2 im Neubaugebiet "Huxburg" in Senden

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Auftraggeber

Gemeinde Senden

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
22. März 2024

Beschreibung

Allgemeine Information Die Gemeinde Senden hat im Jahr 2021 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet „Huxburg“ geschaffen. Anlass für die Planung ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Verbindung mit fehlenden Reserven an Baugrundstücken in den beplanten Bereichen der Gemeinde. Mit dem Baugebiet möchte die Gemeinde ein zeitgemäßes, qualitätsvolles sowie klimafreundliches und sozial gemischtes Wohngebiet umsetzen. Das Baugebiet verfügt insgesamt über eine Größe von rund 20 ha. Im Wohngebiet wird eine vielfältige Mischung aus unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau) entstehen. Im Rahmen einer Konzeptvergabe sollen die gemeindlichen Grundstücke 183, 195, 196 und 197, Flur 28 in der Gemarkung Senden, welche das Baufeld B2 ausmachen, veräußert werden. Die Entscheidung zur Vergabe wird ausschließlich aufgrund der Qualität der eingereichten Konzepte erfolgen. Ziel der Konzeptvergabe ist es, ein Konzept zu generieren, dass für die wohnbauliche Entwicklung eine zeitgemäße Bebauung aus Perspektive der architektonischen sowie städtebaulichen Gestaltung, der Klimafolgeanpassung und nicht zuletzt der verschiedenen Nutzungsinteressen Berücksichtigung findet. Für das Baufeld B2 wird eine Bebauungsstruktur aus Mehrfamilienhäusern angestrebt. Reihenhäuser können als ergänzende Wohnform ebenfalls enthalten sein. Die Konzepte sollten, unter Wahrung einer hohen Freiraumqualität und -gestaltung, eine hohe städtebauliche Dichte erzielen. Grundlage für eine der Nachfrage entsprechenden Bebauung ist die Schaffung und Mischung von Wohnungen unterschiedlicher Größe für verschiedene Nutzergruppen und Haushaltsgrößen. Verfahren und Verfahrensablauf Die angestrebte Konzeptvergabe zur Veräußerung des gemeindlichen Baufeldes B2 dient dazu, die kommunalen Zielsetzungen der Gemeinde Senden hinsichtlich eines zeitgemäßen und klimafreundlichen Quartiers zu sichern. Durch die Konzeptvergabe ist bei der Bewertung der Vergabe des Grundstücks das Bebauungs- und Nutzungskonzept die wesentliche Entscheidungsgrundlage. Das Verfahren ist zweistufig und erfolgt in Form eines begrenzten anonymen Konzeptvergabeverfahrens mit vorgeschalteter Interessenbekundung. Stufe 1: Interessenbekundung Die Interessensbekundung wird über verschiedene Vergabeplattformen sowie über die Internetseite der Gemeinde Senden am 04.03.2024 bekannt gemacht. Das in dem Rahmen auszufüllende Formblatt kann über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden: www.senden-westfalen/vergabeb2 InteressentInnen werden gebeten, die unterschriebene Interessenbekundung (Formblatt) bis zum 22.03.2024, 23.30Uhr an das verfahrensbetreuende Büro per Email an sonja.pack@wolterspartner.de zu senden. Zur Teilnahme berechtigt sind InvestorInnen in Kooperation mit ArchitektInnen sowie natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzung erfüllen: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Im Anschluss erfolgt durch die Gemeinde Senden die Auswahl der Teilnehmenden. Sollten mehr als 10 Interessenbekundungen vorliegen, werden die TeilnehmerInnen im Losverfahren bestimmt. Falls weniger als drei Interessensbekundungen eingehen, behält sich die Gemeinde vor, das Verfahren aufzuheben. Stufe 2: Konzeptvergabe Das Konzeptvergabeverfahren beginnt mit dem Versand der Einladungen an die Teilnehmenden. Ebenso werden weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung übergeben (Kartengrundlagen etc.). Die TeilnehmerInnen werden gebeten, ihre Teilnahme zu bestätigen (per Email an sonja.pack@wolterspartner.de). NachrückerInnen werden bis zum 16.04.2024 informiert. Die TeilnehmerInnen haben 8 Wochen Zeit, ein Konzept für das Baufeld B2 gemäß der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Leistungen zu erarbeiten. Die Lösungsvorschläge sind bis zum 28.05.2024 um 16:00 Uhr an das verfahrensbetreuende Büro zu senden. Nach Eingang der Arbeiten erfolgt eine Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro und die Verwaltung der Gemeinde Senden nach formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten. Die Ergebnisse werden in einem Vorprüfbericht festgehalten, der dem Auswahlgremium im Rahmen der Auswahlgremiumssitzung als Grundlage der Entscheidung dient. Konzeptvergabe, Grundstücksvergabe, Investorenauswahl

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