Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG sowie unterrichts- und fachbezogene Nachschlagewerke (Duden, Wörterbücher, Formelsammlungen, etc.), Arbeitshefte und Ganzlesestoffe. Beliefert werden die Schulen, die der Landkreisverwaltung Mittelsachsen nachgeordnet sind.
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