- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 Kubikmeter Aufsatzstreugerät/FS 30 und einen Frontschneepflug (ca 1,1 t/Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t/Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen!
- Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät uns Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt.
- Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen
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