Inhalt der Ausschreibung sind insgesamt drei Fahrzeuge. Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind die Mengen für je ein Fahrzeug aufgeführt.
Jedes Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei sind für die Berechnung folgende Gewichtsreserven einzuplanen:
Tragenaufnahme und Trage: 139,5 kg
Tragestuhl: 40 kg
Sonstige Beladung: 125 kg
Personen: drei Personen à 75 kg gem. DIN
Bei der maximalen Gewichtsangabe handelt es sich um eine zwingende Eigenschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt. Fahrzeuge, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, können nicht abgenommen werden. Die Überschreitung der zGM stellt insofern ein Abnahmehindernis dar.
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