Stromlieferung für Lieferstellen der Stadt Baesweiler Der gesamte an die Entnahmestellen zu liefernde Strom muss während des gesamten Lieferzeitraumes pro Lieferjahr zu 100 % aus erneuerbaren Energien ("Ökostrom") stammen. Der Bieter beschafft und entwertet hierzu während der Vertragslaufzeit Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien im Herkunftsnachweisregister gemäß § 42 EnWG.
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