Beschreibung
Die TGA-Installation wird in 2 Gesamtlosen (1,2) + (3) ausgeschrieben:
Los 1: Heizungsinstallation Die Wärmeversorgung ist über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher vorgesehen. Die Beheizung erfolgt über eine Fußbodenheizung.
Los 2: Sanitärinstallation
Die Sanitärinstallation umfasst im Wesentlichen die Abwasser-, Trinkwasser- und Druckluftinstallation sowie die Sanitärobjekte und -ausstattung. Die Sanitäranlagen mit Wasch- und Duschräumen sowie WC-Anlagen sind für bis zu 40 Feuerwehrleute vorgesehen.
!!! Los 1 (Heizung) und Los 2 (Sanitär) können nur zusammen angeboten werden!!!
(Gesamtlos 1)
Los 3: Lüftungsinstallation
Die Lüftungsplanung sieht getrennte Lüftungsanlagen (Kompaktlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und elektrischen Nachheizregistern) für die beiden Geschosse vor.
(Gesamtlos 2)
I. Eignungskriterien
1. Wirtschaftliche und finanzielle
a) Berufshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
a) zwei Referenzen:
zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (siehe Mindestanforderungen "sonstige Unterlagen")
3. rechtliche Eignung
keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen"
oder VHB Bund 222 "Angaben zur Kalkulation über die Endsumme"
6) VHB Bund 223 "Aufgliederung der Einheitspreise"
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974)
Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
VI. Ausführungszeitraum :
04.05.2026 - 16.07.2027
VII. Zuschlagskriterien:
Preis
VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben
Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können.
!!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
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