Öffentliche Ausschreibung

Neubau Haus 1 Grundschule (GS) Hildburghausen - Los 26 Spielgeräte (Außenanlagen)

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Auftraggeber

Landratsamt Hildburghausen

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 25 Tage
Angebotsfrist
23. April 2026

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Telefon: +49 3685 7818-000 Fax: +49 3685 7818-7000 E-Mail: vergabe@lrahbn.thueringen.de Internet: www.landkreis-hildburghausen.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: I-30/2-01-2026-2126 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 98646 Hildburghausen f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Lieferung und Montage der Spielgeräte für die Außenanlagen der Grundschule Hildburghausen Umfang der Leistung: Lieferung und Montage der Spielgeräte für den Außenbereich (Pausen- und Hortspielflächen) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 01.07.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19cb3ae8752-1055cecc8321a14e Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 23.04.2026 um: 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 30.06.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Landratsamt Hildburghausen SG Zentrale Vergabe Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Auftraggeber und dessen Bevollmächtigte; es gilt § 14 VOB/A. t) geforderte Sicherheiten Bürgschaft für Mängelansprüche i. H. v. 3 v. H. der Brutto-Auftragssumme (vgl. Formblatt VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen), die nach Vorliegen der prüffähigen Schlussrechnung bis auf 3 v. H. der Schlussrechnungssumme freigegeben werden kann. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (vgl. Fomblatt VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen) ist zu leisten. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B. v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben auf Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung aller Mitglieder gem. Formblatt 234 VHB (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Das Formblatt zur Abgabe dieser Erklärung(en) ist den Vergabeunterlagen als PDF.Datei in elektronischer Form beigefügt. w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Das Formblatt VHB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen in elektronischer Form als PDF.Datei beigefügt und einzusehen unter: https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4546_1.PDF?1644311223 Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Bewerber und Bieter haben im Hinblick auf deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A gem. den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) zu machen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Nachweis über das Bestehen einer (Berufs- bzw. Betriebs)Haftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit den unter den nachstehenden Mindestanforderungen benannten Mindestdeckungssummen. Alternativ eine Aufstellung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und die Erklärung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe und entsprechendem Umfang abgeschlossen wird. Mindestanforderung: Die nachzuweisende Haftpflichtversicherung (oder alternativ die Versicherbarkeitsbestätigung) muss eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden abdecken, wobei diese Deckungssumme(n) in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen muss (zweifache Maximierung pro Jahr). Angabe von Unternehmens- und Personendaten gem. "Erklärung zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister", Erklärung zum Nichtvorliegen von bestimmten Ausschlusstatbeständen nach dem GWB, AEntG, SchwarArbG, MiLoG, AufenthG und dem LkSG gem. "Erklärung zu den Gesetzen". Ein entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen jeweils in elektronischer Form als Datei beigefügt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterbeauftragung hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen mittels den Vergabeunterlagen in Dateiform beigefügten Formblatts anzugeben (siehe FBl. 233 VHB "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, wenn die dort hinterlegten Angaben und Nachweise den insoweit gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. Für Bieter- und Arbeitsgemeinschaften gilt Ziff. 5 der Teilnahmebedingungen gem. FBl. 212 VHB (liegt den Vergabeunterlagen als elektronische Datei bei). In diesem Fall ist für die notwendige Erklärung aller Mitglieder das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" (FBl. 234 VHB) vorzulegen. Hinweis: Soweit für präqualifizierte Unternehmen als Nachweis der Eignung der Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzeptiert wird, gilt dies nur und soweit die dort hinterlegten Eignungsangaben und -nachweise den in diesem Verfahren gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar. • Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. y) Sonstige Angaben Nachprüfung: Die Beschaffung fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen (siehe Formblatt "Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG"). Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform (www.evergabe.de) sowie die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client "AI-Bietercockpit"), welcher vom Plattformbetreiber (eVergabe.de GmbH) nach Registrierung zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation gilt sowohl für Fragen von Bewerbern bzw. Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern bzw. Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, sollten Nachfragen bis spätestens 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen. Bewerber bzw. Bieter erklären sich mit ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform auch bereit bzw. verpflichten sich im Falle einer Verfahrensteilnahme, etwaige Anhänge zu den von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Im Übrigen werden Angebote in elektronischer Form nur berücksichtigt, wenn diese ordnungs- und fristgemäß über den Bieter-Client (AI Bietercockpit) der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe.de) über die Funktion "Angebot abgeben" eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten. Spielplätze,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Sporteinrichtungen/ Sportgeräte/ Freizeitartikel,Spielplätze/ Freizeitanlagen (Ausstattung)

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