Im Südosten Berlin ist im Rahmen des Projektes „Neubau des 110-kV-Netzknoten Berlin Südost (NK BSO)“ ein neuer 110-kV-Netzknoten zu errichten. Dieser dient vorrangig als weiterer Einspeisepunkt aus dem Übertragungsnetz in das 110-kV-Transportnetz zur Versorgung des Großraumes Berlin. In diesem Zusammenhang ist am Standort die Anschaltung von 3 Kompensationsdrosselspulen erforderlich. Darüber hinaus soll auch der Anschluss besonders leistungsstarker Kunden vorbereitet bzw. vorgehalten werden. Die Hochspannungsanlage ist entsprechend der TB3540 bzw. deren Anlage 1 betriebsfertig zu errichten.
Die Ausschreibung und Vergabe des Projektes erfolgt in separaten Losen: Los 1: Baufeldfreimachung und Gründung; Los 2: Hochbau Gebäude (inkl. Erdung, Blitzschutz, Brückenkran); Los 3: 110-kV-GIS zzgl. Feldverkabelung und Bedienschränke; Los 4 Elektrische Anlagen; Los 5: 110-kV-Kompensationsdrosselspulen.
Diese Auftragsbekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das gegenständliche Los 4, Elektrische Anlagen bestehend u.a. aus: Projektkoordination E-Teil, Schaltungstechnik, Anschluss Primäranlagen, Schutztechnik, Eigenbedarf, Leittechnik.
Zum Leistungsumfang des gegenständlichen Loses 4 gehören ferner die Einbindung des beigestellten Sammelschienenschutzes, die warme Inbetriebnahme der durch den AN beigestellten 110-kV-GIS sowie die betriebsfertige Errichtung von Schutz-, Leittechnik-, Eigenbedarfs- und Nebenanlagen.
Des Weiteren beinhaltet das Los 4 die betriebsfertige Verbindung aller sekundären und primären Schnittstellen im Netzknoten, die Prüfung, Inbetriebnahme, Dokumentation und die Anpassung der Schutz -und Leittechnik in den Gegenwerken und dem Servicearbeitsplatz, die Gesamtprojektsteuerung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung (Systemtest Stationsleittechnik), Lieferung, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme, Probebetrieb Gesamtsystem, Abnahme und Dokumentation, außer den bereits in Los 3 enthaltenen Leistungen.
Der Auftragnehmer Los 4 muss mit den anderen Auftragnehmern insbesondere Los 3 partnerschaftlich zusammenarbeiten um den angestrebten, qualitäts- und termingerechten Projekterfolg zu realisieren.
Die Koordinationspflicht zur Wahrung der Auftraggeber-Interessen im Projekt BSO obliegt dem Auftragnehmer Los 4, der Auftragnehmer Los 3 hat diesbezüglich eine Mitwirkungspflicht.
Weitere Erläuterungen zum genauen Umfang der Maßnahmen, möglichen Optionen sowie der avisierten Zeitscheine sind den weiteren Vergabe-/Vertragsunterlagen zu entnehmen bzw. werden im Rahmen der Angebotsphase konkretisiert.
Lose (1)
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