Der Abstand der südlichen Schaltabschnittsgrenze des Bf Niederdollendorf zum Signal 86ZU1 beträgt nur 424 m und zum Signal 86ZU2 nur 405 m.
Gemäß der TM 2011-351 und nach Vorgaben der betrieblichen Infrastrukturplanung muss der Abstand bei ETCS mindestens 430 m betragen.
Auf Grund von Zwangspunkten ist ein Versetzen der Signale nicht möglich und ein Verschieben der Schaltabschnittsgrenze ist erforderlich.
Insbesondere bedeutet dies den Umbau der Oberleitungsanlage betreffend die Streckentrennung mit den Schaltern 1 und 2.
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