Gegenwärtig erfolgt die Terminierung zu prä- und poststationären Untersuchungen, ambulanter spezialfachärztlicher Versorgungen und stationärer sowie ambulanter Behandlungen sowie die administrative Patientenaufnahme an allen Standorten der Kliniken der AG vorwiegend in Form analoger Prozesse. Nur wenige Prozesse sind bereits über spezifische Anwendungen digitalisiert und aufeinander abgestimmt. Die Kommunikation mit vor- und nachgelagerten Leistungserbringern (Zu-/Einweiser, Nachversorger, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen) erfolgt in der Regel auf analogem Weg.
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Implementierung eines Patientenportals mit einer anfänglichen Festlaufzeit von drei Jahren umzusetzen, wobei zu beachten ist, dass die Maßnahme durch Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (Fördertatbestand 2) finanziert wird. Insofern ist festzustellen, dass zur Erreichung der Förderfähigkeit alle Muss-Anforderungen zu dem betreffenden Fördertatbestand 2 erfüllt werden müssen.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht den Kliniken der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
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