Die Stadt Oberwesel plant die Aufwertung und Neugestaltung des Rheinufers. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrsanlage LP 1-5 i.S.v. § 47 HOAI hinsichtlich der Bundesstraße B9, Planungsleistungen der Verkehrsanlage ("Stadt") LP 1-9 i.S.v. § 47 HOAI / Planungsleistungen für Freianlagen LP 1-9 i.S.v. § 38 HOAI / Objektplanungsleistungen für das Gebäude, gem. § 34 HOAI für die Toilettenanlage (für das Objekt Mitte) sowie Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerk Schiffsanleger, LP 1-9 gem. § 43 HOAI (für das Objekt Mitte). Diese Umgestaltung ist eine der wichtigsten Maßnahmen aus dem aktuellen städtebaulichen Entwicklungskonzept "Stadtkern mit Rheinufer". Zudem ist die Umgestaltung des Rheinufers wichtige Voraussetzung für die anstehende Bundesgartenschau im Jahr 2029. Die Veranlassung der Umgestaltung der Bundesstraße B9 ist ebenfalls die Bundesgartenschau im Jahr 2029. Neben der eigentlichen Rheinufergestaltung ist die Gestaltung der Bundesstraße B9 Hauptschwerpunkt. Die Stadt Oberwesel hat eine Vertiefungsplanung erstellen lassen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Sie ist Leitlinie für die weitere Planung. Die geplanten Einzelmaßnahmen könnten in drei Abschnitte/Objekte gegliedert werden und zwar: - Abschnitt/Objekt Mitte - Abschnitt/Objekt Nord - Abschnitt/Objekt Süd mit den Teilabschnitten/Teilobjekten Süd I und Süd II. Diese Abschnitte sind honorarrechtlich jeweils als ein Objekt zu betrachten. Die vorhandenen Fußgängerbrücken sowie die vorhandene Fußgängerunterführung der B9, die in der Vertiefungsplanung Erwähnung finden und in deren Kostenbetrachtung, werden bauseitig vorgenommen und sind daher planerisch lediglich als realisiert zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Besonderheiten der jeweiligen Abschnitte wird auf die Leistungsbeschreibung sowie "anschauliche Gesamtübersicht" Bezug genommen. Für alle 3 Abschnitte werden in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) unbedingt ausgeschrieben. Die weitergehenden Leistungen - in einer 2. Stufe die Leistungsphase 3, in einer 3. Stufe Leistungsphase 4, in einer 4. Stufe die Leistungsphase 5 sowie in einer 5. Stufe die Leistungsphasen 6-9 - werden optional ausgeschrieben, wobei die Stadt Oberwesel berechtigt sein möchte die einzelnen Leistungsstufen hinsichtlich der einzelnen Abschnitte/Objekte separat und unabhängig voneinander abzurufen oder auf den Abruf zu verzichten. Das gilt auch für die Teilabschnitte/Teilobjekte innerhalb jedes Abschnitts/Objekts. Der Leistungsabruf der einzelnen Leistungsstufen der jeweiligen Abschnitte/Objekte muss nicht gleichzeitig erfolgen. Insbesondere die Leistungsstufe 3 (Genehmigungsplanung) kann für einzelne Abschnitte/Objekte auch ausgelassen werden, wenn der AG entscheidet diese Leistungen selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen. Die darauffolgenden Leistungsstufen können unabhängig vom Abruf der Leistungsstufe 3 abgerufen werden. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht kein Rechtsanspruch. Näheres regelt der Vertrag. Die zu vergebende Leistung umfasst als Besondere Leistung die Erstellung eines Bauphasenplans zur Gewährleistung der Sicherheit während der Bauphase.
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