Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von helmungebundenen Hörsprechgarnituren (HSG) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind diverse Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Land Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
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