Ziel des Beschaffungsverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen der AG und mehreren Unternehmen geschlossen werden, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllen. Die Zahl der Unternehmen, mit denen die Rahmenvereinbarung geschlossen wird, soll insgesamt auf drei begrenzt werden, damit die Abwicklung der Einzelaufträge handhabbar bleibt und für alle Unternehmen, mit denen die Rahmenvereinbarung geschlossen wird, Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Sie beginnt am 01.07.2026.
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