Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von cloudbasierten Body-Cams inklusive passender Halterungen sowie einer zugehörigen Auswertesoftware. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt dabei die Verantwortung für die technische Ausstattung, Installation und Konfiguration der Kameras, die fachgerechte Montage der Halterungen sowie die Implementierung und Weiterentwicklung der Software zur Bildanalyse und Dokumentation und erbringt zudem Wartungs- und Serviceleistungen wie regelmäßige Updates, Support, Reparaturen und Ersatzteillieferungen und die Weiterentwicklung der Lösungen während der Vertragslaufzeit (z. B. Anpassungen an neue technische Anforderungen, Schulungen für Bedienpersonal). Ziel der Ausschreibung ist es, durch eine einheitliche und zukunftsorientierte Lösung den reibungslosen Einsatz der Kameratechnik, die zuverlässige Erfassung und Auswertung der Bilddaten sowie eine langfristige Betriebssicherheit sicherzustellen.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 29 Abs. 1 VSVgV aufgefordert. Mit den Erstangeboten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem indikativen Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots wird mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, jeweils getrennt ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand durchgeführt. Gegenstand der Verhandlungen können dabei die jeweils vom Bieter mit seinem Erstangebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche sein. Die Vergabestelle beabsichtigt die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Angebote, sog. "best and final offer" - BAFO) aufzufordern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der genannten Zuschlagskriterien zu verringern (§ 11 Abs. 3 VSVgV). In der Schlussphase müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bieter vorhanden ist.
Lose (1)
Interessiert an dieser Ausschreibung?
Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.