Rahmenvertrag über die Lieferung von Mappen und Verschlussstreifen über 4 Jahre
Der Rahmenvertrag soll es den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie einzelnen Jobcentern ermöglichen, den Bedarf an den nachstehend aufgeführten Mappen und Verschlussstreifen zu decken. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagerteilung, endet am 30.04.2030 und kann vorzeitig mit einer Kündigungsoption nach einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren beendet werden. Leistungsbeginn (abrufbereiter Katalog - siehe Anlagen 2.1 und 2.2) - ist frühestens der 01.05.2026.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben.
Der Abruf der Produkte erfolgt ausschließlich durch die Regionalen Infrastruktur Manage-ments (RIM) - derzeit 18 bundesweit - der BA über das Bestellsystem Public Electronic Procurement (PeP). Nähere Ausführungen hierzu siehe unter Kapitel 4.
Die im Vertrag genannten bzw. ggf. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für den jeweiligen Abruf vereinbarten Liefertermine sind verbindlich einzuhalten. Die Abrufe können in un-regelmäßigen Zeitabständen erforderlich werden. Die Anzahl und der Zeitpunkt der Abrufe sind nicht vorhersehbar.
Lose (1)
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