Die degewo Technische Dienste GmbH plant, mit zwei Firmen einen
Rahmenvertrag für die Lieferung von Wärmeerzeugungs- und verteilanlagen einzugehen, die
jedoch kein Exklusivrecht und auch keine Umsatzvolumenzusage nach sich zieht. Darüber
hinaus kann der Auftraggeber mit den Auftragnehmern auch kein gleichmäßiges
Beauftragungsprocedere vereinbaren. Als Kalkulationshilfe ist von den folgenden jährlich
Mengen auszugehen: 40 Übergabestationen 50-300 kW / 5 Wärmepumpenanlagen (hybrid
bzw. monoenergetisch) 18- 128 kW/ 5 Gas-Brennwertkessel bodenstehend bzw. hängend 35
-280 kW .
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