Der Zentraldienst der Polizei ist eine dem Ministerium des Innern und für Kommunales nachgeordnete Einrichtung des Landes Brandenburg und zugleich Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaf-fungswesen (ZfB).
Für alle Behörden, Einrichtungen und Betriebe der unmittelbaren Landesverwaltung sowie für weitere Geschäftsbereiche des Landes Brandenburg (Justiz, Landtag und Landesrechnungshof, Landesbeauftragte etc.) sind wir zentraler Ansprechpartner rund um das Beschaffungswesen.
Auch Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Labore, Planungsgemeinschaften, Kammern, Verbände, Stiftungen, Hochschulen/Universitäten etc.) der mittelbaren Landesverwaltung können die Leistungen der ZfB in Anspruch nehmen. Dies gilt ebenfalls für Dienststellen des Landes Berlin sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Brandenburg. Im folgenden zusammenfassend "Bedarfsstellen" genannt.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten zu beauftragen. Optional ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich. Die Maximaldauer des Vertrages beträgt 48 Monate.
Die Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.06.2026.
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