Frist abgelaufen

Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Betrieb, die Betriebssicherheit, den Strahlen- und Brandschutz des ERAM, einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV

Auftraggeber
Veröffentlicht
05.02.2024
Angebotsfrist
11.03.2024
Die Bundesrepublik Deutschland betreibt das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Der Betrieb des ERAM erfolgt auf Grundlage der Genehmigung zum Dauerbetrieb des ERAM (DBG), die 1986 vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit der DDR erteilt wurde. Betreiber ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für das ERAM ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Zu den Aufgaben der atomrechtlichen Aufsicht (BASE) gehört u. a. die Überwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben und damit der Einhaltung der atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich der Maßnahmen zum erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter für das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben. Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die atomrechtliche Aufsicht in Fachfragen zum Betrieb, Betriebssicherheit, Strahlen- und Brandschutz. Bedarf besteht im Wesentlichen an: - der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne; - der Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik); - der Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit); - der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen); - Bewertung von Brandschutzmaßnahmen (Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz und Organisatorischer Brandschutz); - der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Anlagen, Systeme und Komponenten einschließlich des dazugehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; - der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Prüfungen in Verbindung mit der Freigabe von radioaktiven Stoffen, wie die Prüfung von Antragsunterlagen und den Freigabeablaufplänen, der Freigabedokumentation, der Feststellung der Freigabefähigkeit, der Begleitung von Entscheidungsmessungen und Durchführung von Kontrollmessungen im Freigabeverfahren; - der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen; - der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen; - der Prüfungen in Verbindung mit der personellen Betriebsorganisation, Fach-kunde des Personals und dem Qualitätsmanagement. Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung der Gesamtprüfung, weiterer begleitender Kontrollen, Abnahmen, der Teilnahme an Inspektionen und Wiederkehrenden Prüfungen ist es erforderlich, das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben sowohl über Tage als auch unter Tage zu befahren. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
05.02.24
Fragenfrist
04.03.24
Abgabefrist
11.03.24
Öffnung
11.03.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage

Lose (1)

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