Schachtanlage Asse II: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherheit
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät das BASE in Fragen der Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz.
Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an
- der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne;
- die Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik);
- die Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit)
- der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen).
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die dem BASE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung (z. B. Teilnahme an Fachgesprächen) hinzuzuziehen. Insbesondere zur, Durchführung von Funktions- und Abnahmeprüfungen und zur Begleitung der Entscheidungsmessungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.