Schulbücherbeschaffungen für die Schwelmer Schulen für das Schuljahr 2026/27 (Budget: 85.000,00 ? brutto)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern
gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des §7 Abs. 3 BuchPrG. Die Lieferung erfolgt für das Schuljahr 2026/27. Für die Sammelbestellungen bzw. den Hauptauftrag und die anschließenden Bestellungen sind die angegebenen Fristen für Beginn und Ende der Lieferungen zu beachten. Zu Einzelheiten der
auftragsgegenständlichen Leistungen vgl. die beigefügte Leistungsbeschreibung.
Der Gesamtauftrag hat einen Auftragswert ( inkl. MwSt. ) von ca. 85.000,00 ?
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
-mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren bezüglich der Durchführung von
Schulbuchaufträgen im vergleichbaren Umfang unter Nennung des jeweiligen Ansprechpartners.
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974)
Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
VI. Ausführungszeitraum :
01.08.2026 - 31.07.2027
VII. Zuschlagskriterien:
-Service und Rabatt
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 43(1) UVgO) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich,entscheidet über den Zuschlag das Los.
!!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!!
Schulbücherbeschaffungen
Lose (1)
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