Die Stadt Garbsen (nachfolgend: Konzessionsgeber) beabsichtigt, den Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb auf ausgewählten Flächen der Stadt zu vergeben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung. Die Ladeeinrichtungen müssen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
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