Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen.
Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.
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